Monitoring

Überprüfungsverfahren

Die Konvention ist rechtsverbindlich und die Länder müssen regelmässig Rechenschaft zur Umsetzung ablegen. Diese Überprüfung, das sogenannte Monitoring, erfolgt durch GREVIO, einem Gremium aus 10–15 unabhängigen Expert_innen und dem Komitee der Vertragsstaaten. Diese veröffentlichen Berichte zur Umsetzung der Konvention und sprechen generelle und länderbezogene Empfehlungen aus. Die Istanbul-Konvention ermöglicht zwei Vorgehen beim Monitoring: die regelmässige Überprüfung der einzelnen Länder und eine spezielle Ermittlung bei gravierenden, massiven oder anhaltenden Verletzungen der Konvention.

Referenzbericht

Als erster Schritt im Monitoringverfahren wird ca. 2–3 Jahre nach der Ratifizierung ein Referenzbericht erarbeitet. Dieser Bericht bildet die Basis für die zukünftigen regelmässigen Überprüfungen. Dementsprechend ist es zentral, dass möglichst viel Erfahrung und Wissen aus der Praxis in diesen Bericht einfliessen. Beim Monitoring ist für die Zivilgesellschaft des jeweiligen Landes eine wichtige Rolle vorgesehen: Nichtstaatliche Akteur_innen werden von GREVIO ausdrücklich dazu aufgerufen, Berichte zu verfassen, sich an Hearings zu beteiligen, GREVIO in ihr Land einzuladen oder bei systematischer und akuter Gewalt zu einer ausserordentlichen Untersuchung aufzufordern. Das Netzwerk Istanbul Konvention macht das Monitoring der Schweiz aus zivilgesellschaftlicher Sicht. Die Schweiz hat ihren ersten Staatenbericht im Juni 2021 veröffentlicht. Das Netzwerk Istanbul Konvention hat ihren Alternativbericht im Juli 2021 präsentiert.